ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Tierhalter
und
Katzenbetreuung Schnurrgeflüster
Anna-Lena Unsin
Wehrstaudenstraße 68
85757 Karlsfeld
Gemäß diesen Geschäftsbedingungen erfolgen u. a. alle Angebote, Aufträge und Beratungen.
1. Pflichten Katzenbetreuung Schnurrgeflüster
Für den benannten Zeitraum wird Anna-Lena Unsin Ihre Haustiere qualifiziert versorgen. Anna-Lena Unsin verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des vorgefundenen Zustandes zu achten.
Anna-Lena Unsin verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier liebevoll und fachgerecht zu behandeln, auf seinen Gesundheitszustand und das Allgemeinbefinden zu achten.
2. Pflichten des Tierhalters
Der Tierhalter stellt die für die Betreuung der Tiere notwendigen Materialien wie Futter, Medikamente, Katzenstreu etc. in ausreichender Menge zur Verfügung. Ebenso sind, je nach Bedarf, Putzutensilien etc. vom Tierhalter zur Verfügung zu stellen.
Die Übergabe der Schlüssel für die zu betreuenden Objekte erfolgt persönlich (oder nach Vereinbarung auf anderem Wege).
Die Schlüssel wird nach der Betreuungsende, je nach Vereinbarung, in der Wohnung gelassen, in den Briefkasten gelegt oder persönlich vorbei gebracht. Anna-Lena Unsin haftet nicht für vermisste Schlüssel im Briefkasten.
Der Tierhalter verpflichtet sich, für Notfälle seine Kontaktdaten zu hinterlassen und eine Kontaktperson vor Ort anzugeben, die im Notfall benachrichtigt werden soll.
Der Tierhalter stellt sicher, dass für alle Tiere ansteckende Krankheiten und Parasitenbefall ausgeschlossen sind. Der Impfpass und die Transportboxen für Katzen müssen sichtbar bereit liegen. Er stellt Medikamente, die von Anna-Lena Unsin verabreicht werden sollen, in ausreichender Menge zur Verfügung. Er hinterlässt für Notfälle die Adresse des behandelnden Tierarztes und trägt die Kosten für Tierarztrechnung, Medikamente, Fahrtkosten etc. selbst.
3. Leistungszeitraum und Kündigung
Sämtliche Leistungen gelten für den vereinbarten Zeitraum. Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, kann die Vereinbarung durch Anna-Lena Unsin fristlos gekündigt werden. Außerordentliche Gründe sind insbesondere unzumutbare Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen können, sowie falsche Angaben zum Gesundheitszustand und Pflegeaufwand der Tiere.
Rücktrittsrecht des Tierhalters: Sollte ein vereinbarter Betreuungstermin aus wichtigen Gründen nicht stattfinden können, ist Anna-Lena Unsin unverzüglich zu verständigen. Es gelten die in Punkt 5 aufgeführten Stornierungsbedingungen.
4. Zahlungsvereinbarungen
Die Zahlung für die vereinbarte Tierbetreuung sollte im Voraus spätestens 1 Tag vor der Betreuung erfolgen. Diese kann Bar oder per Überweisung erfolgen.
5. Stornierung und Stornokosten
Stornierungen bis zu 2 Wochen vor Betreuungsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Betreuungstermin werden 20 Prozent des Gesamtbetrages erhoben. Stornierungen die zwischen dem 6. Tag und 48 Stunden vor Beginn der Betreuung gemeldet werden, werden mit 50 Prozent der vereinbarten Kosten als Ausfallgebühr berechnet. Innerhalb einer Frist von weniger als 48 Stunden werden 80 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung erhoben.
6. Haftung
Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 (Tierhaltergefährdungshaftung). Die Halter der Tiere, die die Angebote von Anna-Lena Unsin nutzen, haften für alle von sich und/von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Teilnahme am Betreuungsservice erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Anna-Lena Unsin übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier verursacht werden. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
Anna-Lena Unsin haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Anna-Lena Unsin haftet nicht für vermisste Freigänger Katzen oder andere entlaufene Haustiere, solange die Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde.
Anna-Lena Unsin haftet auch nicht für verendete Pflanzen und Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten zurück zu führen.
Bei Gefahr für Hab und Gut ist Anna-Lena Unsin berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste etc. einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Tierhalter zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.
Anna-Lena Unsin haftet für verlorene Schlüssel, die ihr übergeben worden und übernimmt die anfallenden Kosten für Schlüsselproduktion, Austausch der Schlösser etc.